Schulordnung

Welche Regelungen und Vereibarungen gibt es am KKG zwischen Schülern, Eltern und Lehrern?

Einige wenige Teilaspekte unserer Schulordnung hat der Schulleiter bereits zu Beginn des SJ 07/08 bzw. SJ 08/09 in zwei Elternbriefen bekanntgegeben. Diese möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen. Sie beziehen sich auf Neuerungen, bzw. Aktualisierungen.

Wichtige Hinweise finden Sie in diesem Dokument zur Teilnahmepflicht an Schulveranstaltungen und Unterricht!

Den Verhaltenskodex unserer Schule, den alle Schüler unterschreiben, finden Sie ab sofort hier! Die Regelungen für den Sportunterricht finden Sie hier!


  • Zentrale Prüfungen

In der Jahrgangsstufe 8 findet die Lernstandserhebung statt. in der Jahrgangsstufe 10 eine zentrale Abschlussprüfung. Schüler und Eltern der beiden Stufen werden noch näher informiert. Die Abiturthemen werden ebenfalls zentral gestellt.

  • Nachprüfungen

Die Nachprüfungen finden nicht mehr an den ersten beiden Schultagen statt, sondern in der letzten Ferienwoche am Mittwoch, den 6.8.08 und am Donnerstag den 7.8.08. Sondertermine sind nicht möglich, bitte planen Sie Ihren Urlaub entsprechend.

  • Schulversäumnis

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule am gleichen Tag!

Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit! Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers. Die Kosten des Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

Schüler der Sekundarstufe II legen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vor, wenn Sie eine Klausur versäumen.

Für den Sportunterricht kann grundsätzlich nur eine kürzere zeitlich befristete Freistellung durch einen Arzt erfolgen. Bei längerem Versäumnis muss gegebenenfalls eine amtsärztliche Bescheinigung beigebracht werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Sportlehrer. Einen Vordruck erhalten die Schüler in diesem Fall bei ihm/ ihr. Auch die Kosten über diese Untersuchung sind von den Erziehungsbrechtigten zu tragen.

Arztbesuche können grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit gestattet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sollten rechtzeitig vorher mit den entsprechenden Lehrern (Klassen-/ Beratungs-/ Sportlehrer) besprochen werden.

  • Beurlaubung

Ein Schüler kann nur aus gewichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Schule beantragt werden.

Der Schüler kann beurlaubt werden

a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vom Klassenlehrer oder Stufenleiter
b) bis zu zwei Wochen und darüber hinaus vom Schulleiter (z.B. Auslandsaufenthalt in Klasse 11), bzw. von der Schulaufsichtsbehörde.

Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden!!!
Über begründete Ausnahmen entscheidet der Schulleiter oder die Schulaufsichtsbehörde. Die Schüler sind in jedem Fall verpflichtet den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuarbeiten.