Verhaltensregeln im Sportunterricht

Liebe Schüler, liebe Eltern

Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch und Sie über einige Verhaltens- und Sicherheitsmaßregeln vor, während und nach dem Sportunterricht informieren:

  • 1. Der Turnhallentrakt darf nur nach Aufforderung durch den Sportlehrer betreten werden. Diese Regelung gilt insbesondere auch für den Eingangsbereich! Die Türsicherunghebel (Panikverschlüsse) in diesem Bereich sind immer geschlossen zu halten! ! !
  • 2. In der gesamten Schule sind Sachbeschädigungen wie z.B. Schmierereien, Sprayaktionen etc. verboten. Dies gilt natürlich auch für die Turnhallen. Die Sportlehrer werden evtl. Sprayaktionen unnachgiebig verfolgen.
  • 3. Wertsachen (Uhren, Schmuck,Geld etc.) müssen in die Sporthallen mitgenommen und in die dafür bereitgestellten Behälter (i.d.R. kleine Kästen) gelegt werden. Nur so kann Diebstählen vorgebeugt werden. Für entwendete Wertsachen wird keine Haftung von Seiten der Schule und des Lehrers übernommen! ! !
  • 4. Die Geräteräume dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Sportlehrer betreten werden (Unfallgefahr!)
  • 5. Nach den Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung ( ASCHO) ist jeder Schüler verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen und die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten. Für den Sportunterricht hat er die notwendige Sportkleidung mitzubringen. Weiterhin wird in der ASCHO geregelt, daß die Erziehungsberechtigten die Schüler für den Schulbesuch ordnungsgemäß auszustatten haben. Die Schule muß darauf achten, dass zum Sportunterricht die erforderliche Sportkleidung mitgebracht wird. Dazu gehört u.a., dass beim Sportunterricht in Turn- und Sporthallen Sportschuhe mit abriebfesten Sohlen getragen werden. Schuhe und auch Sportschuhe, die draußen getragen werden, dürfen in den Sporthallen nicht benutzt werden. Sie müssen vor den Umkleidekabinen ausgezogen werden! !
  • 6. Schüler, die krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, in der entsprechenden Sportkleidung den Sportunterricht zu verfolgen und an den für sie möglichen Unterrichtsphasen (z.B. bei den theoretischen Anteilen) teilzunehmen. Dies gilt in ganz besonderem Maße auch für den Schwimmunterricht (Schwimmzeug!)!
    Für Schüler, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht!!
    Für den Sportunterricht kann grundsätzlich nur eine kürzere zeitlich befristete Freistellung durch einen Arzt erfolgen. Bei längerem Versäumnis muss gegebenenfalls eine amtsärztliche Bescheinigung beigebracht werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Sportlehrer. Einen Vordruck erhalten die Schüler in diesem Fall bei ihm. Die Kosten über diese Untersuchung sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
    Arztbesuche können grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit gestattet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sollten rechtzeitig vorher mit den entsprechenden Lehrern (Klassen-/ Beratungs-/ Sportlehrern) besprochen werden.
  • 7. Nach den Richtlinien Sport ist die Teilnahme am Sportunterricht während der Menstruation selbstverständlich. Die Sportlehrer werden allerdings z.B. Dauerleistungen, intensive Bauchmuskelübungen und Niedersprünge aus größeren Höhen von den betreffenden Schülerinnen nicht fordern! Vom Schwimmen ist in den ersten Tagen der Menstruation abzuraten. Die Schülerinnen müssen jedoch am Unterricht teilnehmen!!! !
  • 8. Aus Gefährdungsgründen und aus hygienischen Gründen ist die Einnahme von Speisen und Getränken -auch das Kaugummi kauen- während des Sportuterrichtes strengstens untersagt.
  • 9. Persönliche Gegenstände, von denen eine Gefährdung im Sportunterricht ausgehen könnte, (z.B. Uhren und Schmuck) dürfen während des Untrrichts nicht getragen werden! !
  • 10. Die Trennvorhänge in der neuen Turnhalle sind mit einem hohen Kostenaufwand repariert worden. Bei heruntergelassenen Vorhängen ist der Wechsel zwischen den Hallen nur über die Durchgänge in den Geräteräumen oder über die Flurgänge erlaubt.
  • 11. Die Toilettenräume sind nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Trinkpäckchen, Flaschen, Dosen dürfen nicht in die Toilettenbehälter geworfen werden, sondern gehören in die dafür bereitgestellten Papierkörbe!!!
  • 12. Wenn der Sportunterricht auf dem Sportplatz stattgefunden hat, sind die dreckigen Turnschuhe vor Betreten des Turnhallengebäudes draußen zu säubern und auszuziehen! ! !
  • 13. Hat sich ein Schüler während des Unterrichts verletzt, ohne dass der betreffende Sportlehrer es bemerkt hat, so muss der Schüler diese Verletzung bei seinem Lehrer melden!!!

Fachkonferenz Sport

Ich habe diese Regelungen zur Kenntnis genommen:

(Unterschrift des Schülers) (Unterschrift der Eltern)

Im Übrigen verweisen wir auf die Seite des Oberschulamtes Karlsruhe. Hier sind wichtige Rechtsfragen (länderübergreifend) gut dokumentiert!