Homepage der Johann-Gutenberg-Realschule in Dortmund

Seit dem 27.09.2004 liegen die NRW Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I für die Fächer Deutsch, Mathematik sowie für die erste Fremdsprache ab Klasse 5 (Englisch, Französisch) vor. Sie können auf Initiative der jeweiligen Schule ab dem Schuljahr 2004/2005 in den Klassenstufen 5, 7 und 9 verbindlich eingeführt werden. Spätestens ab dem Schuljahr 2005/2006 ist eine verbindliche Einführung in Klasse 5, 7 und 9 in allen Schulen der Sekundarstufe I vorgesehen. Im Folgeschuljahr werden sie dann auch für die Klassenstufen 6, 8 und 10 verbindlich.

 

Infos - kurz zusammengefasst von Cl. Werner:

Informationen zur Sekundarstufe I

PISA:

  • Starke Unterschiede zwischen oberen und unteren Leistungsniveaus
  • Regionale Unterschiede

Folgen:

  • Festlegung von Bildungsstandards (welche Lernergebnisse am Ende einer Jahrgangsstufe werden erwartet? Keine einzelnen Lernziele sondern Kompetenzbereiche)
  • Überprüfung durch Qualitätssicherungsmaßnahmen (dann evtl. Korrekturen bei der Planung von Unterrichtsprozessen)
  • aber Freiraum zur Umsetzung durch die Lehrkraft

Seit 27.09.2004 in NRW Kernlehrpläne:

Sek I - Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache ab Klasse 5 (Englisch, Französisch)

  • können ab 2004/2005 in 5, 7 und 9 verbindlich eingeführt werden.
  • ab 2005/2006 ist verbindliche Einführung in 5, 7 und 9 vorgesehen.

Im Folgeschuljahr: für 6, 8 und 10 verbindlich.

Kernlehrpläne > wesentliches Element eines zeitgemäßen umfassenden Gesamtkonzepts für Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit.

Aufbau:

  1. Kapitel: allgemeine Bildungsziele des Faches/ auch im Gesamtzusammenhang mit der schulischen Bildung
  2. Kapitel: Definition von Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I (fachlich, für weiteren schulischen, beruflichen, persönlichen Werdegang)
  3. Kapitel: Festlegung der Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 6,8,10 à Stationen auf dem Weg zur Abschlussprüfung
  4. Kapitel: Konkretisierung durch Muster- und Modellaufgaben – Kriterien zur Leistungsüberprüfung

Sie ersetzen die bisher geltenden Lehrpläne in den entsprechenden Fächern.

Aber:

+ Richtlinien für die einzelnen Schulformen – Erläuterung von:

- fachübergreifend der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulform

- Prinzipien des Lehrens und Lernens

- schulischer Arbeit

Durch die Fokussierung auf bestimmte Kompetenzen bleibt ein Freiraum für die Schule, der im Sinne der Schulprogrammarbeit dokumentierend und immer wieder evaluierend gefüllt werden soll.

Die Kernlehrpläne sind somit:

  • Ein System zur Überprüfung der eigenen Arbeit (die Ausgangslage beachtend).
  • Ein Mittel der Transparenz: Schüler/innen, Eltern haben noch mehr die Möglichkeit, Lernziele zu verfolgen und unterstützend einzuwirken.
  • Überprüfbar durch Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen und bieten eine Lernbedarfsermittlung

Es soll eine Verlässlichkeit schulischer Arbeit erreicht werden.

Das Land NRW hat die Möglichkeit, diese Arbeit besser zu evaluieren.

Das staatliche Schulsystem ist also in der Lage, auf der Grundlage der Kernlehrpläne durch die zentrale Auswertung von Stichproben Aussagen über die Qualitätsentwicklung unterrichtlicher Arbeit im Lande zu machen, wie auch einzelne Regionen und einzelne Schulen Leistungsvergleiche auf der Grundlage der Kernlehrpläne selbst organisieren können. Lehrerinnen und Lehrer sind in der Lage, spezifische Lernbedarfe einzelner Schülerinnen und Schüler festzustellen und gezielt Fördermaßnehmen einzuleiten, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I erfolgreich die einzelnen Stationen ihres Bildungsweges durchlaufen können.

 

Standardsicherung - kurzgefasst Selbstständige Schule - kurzgefasst

Info zur Standardsicherung auf learnline

Zu dem Gesamtkonzept der Standardsicherung gehören:

- Kernlehrpläne

- Zentrale Lernstandserhebungen

- Abschlussprüfungen

- Unterrichtsentwicklung

- Schulleistungsstudien

Deutsches Schulsystem befindet sich in einem tiefgreifendem Reformprozess.

Schule erhält größere Freiräume, Unterricht zu organisieren und zu gestalten.

Bundesweite Bildungsstandards werden vorgegeben.

Schulen werden aufgefordert, Rechenschaft darüber abzulegen, ob und in welchem Umfang es ihnen gelingt, diese Standards zu erfüllen.

Schulen sollen in regelmäßigen Abständen feststellen, ob ihre Schülerinnen und Schüler verlässlich die Kompetenzen erworben haben, die staatlicherseits für die Zukunftssicherung vorgegeben sind.

Dies erfordert, dass Schulen Wege erproben und gehen, die auf empirisch gesicherten Leistungsdaten beruhen.

Die Ergebnisse werden von Lehrerinnen und Lehrern für die Weiterentwicklung des Unterrichts und für das Ermitteln und Einleiten von Fördermaßnamen berücksichtigt. 

entnommen aus www.learnline.de

Info zur Selbstständigen Schule in Dortmund

Im Schuljahr 2003/03 startete dieses Modellvorhaben.

Hintergrundinformationen

Bei der Fachtagung "Schulentwicklung in der regionalen Bildungslandschaft" am 3.3.05 in Herford, sagte Schulministerin Ute Schäfer, es sei "das erklärte Ziel der Landesregierung, bis 2009 alle Schulen zu Selbstständigen Schulen zu machen."

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